1643 - „Ottenbeuren“ in der Topographia Sveviæ

Titel

1643 - „Ottenbeuren“ in der Topographia Sveviæ

Beschreibung

Merian Matthæus (Hrsg.), Topographia Germaniae, Bd. Topographia Sveviæ, Franckfurt am Mayn, 1643, 232 Seiten (zusätzlich ein Deckblatt, sechs Seiten Vorrede, neun S. Register und eine Seite mit der Beschreibung der 62 Kupfertafeln). Ottobeuren (hier: Ottenbeuren genannt) wird auf S. 148 beschrieben (keine Abbildung).

Von 1642 bis 88 erschienen insgesamt 30 Bände der Topographia Germaniae, die 2142 einzelne Ansichten und Darstellungen und 92 Landkarten enthalten. Der Text wurde größtenteils von Martin Zeiller (aus der Steiermark) verfasst.
Begonnen wurde die Herausgabe der Bände durch Matthæus Merian d. Ä. (1593 - 1659), fortgeführt von seinem Sohn.
Der Bärenreiter-Verlag hat die 16 Bände, die das damalige „Hl. Römische Reich Deutscher Nation“ beschrieben, 1960 in einer Faksimile-Ausgabe veröffentlicht.

Ottenbeuren

EIN schön / unnd stattlich Benedictiner MönchsCloster / zwischen Mindelheim / unnd Memmingen / unnd zwar / von dieser letzten Statt / ein starcke Weil-Wegs / und an einem Wässerlein gelegen / so ein wenig underhalb in die Güntz fällt.
Martinus Magerus, de Advocatia armata, cap. 5. n. 399. fol. 152. schreibet / auß Bruschio de Monasteriis Germaniæ, Item de Episcopat. c. 8. pag. 133. dass Ottenbeuren / oder Uttenburrhen / an der Guntz / von Syllacho, der Francken Hertzoge / Land Vogten in Allemannien / unnd Grafen im Illergow / unnd seiner Gemahlin Eirmivvinda, Anno 764. gestifftet worden. Welches auch andere / und dieses darbey sagen / daß solches Otten: oder Utenbeuren / ein Marcktfleck / und Schloß / der Grafen im Ilergow / gewest / und dieses Closter in die Ehr deß Heil. Märtyrers Alexandri, der Heil. Felicitatis, (welche 7. Söhn / die alle umb Christi Willen den Todt gelitten / gehabt) Sohns / gestifftet / unnd der erste Abbt allda S. Totto, deß Stiffters Sohn / worden sey. Sihe Crusium part. 1. Annal. Suev. der deß besagten ersten Abbts Todte ins Jahr 817. setzet.
Under seinen Nachfolgern waren auch S. Ulrich / hernach Bischoff zu Augspurg; Wiggarius, der Schweitzer Apostel / und S. Rupertus, der Anno 1145. im 120. Jahr seines Alters / gestorben.
Es sollen in solchem Closter keine Ratzen bleiben können. Hat Anno 1521. vom Käyser Carolo Quinto das Halßgericht im Marckt Ottenbeuren / und den Bann uber das Blut zu richten / zu Reichslehen empfangen. Es hat auch besagter Marckt / sammt allen Dörffern / Gericht / Weylern / und gantzer Gemeind / so unter diesem Gotteshause gesessen / ihrer Reichs Privilegien Confirmation / zu Worms / im gedachten 1521. Jar / erlangt.
Warumb aber solches Closter kein Reichs: oder Craißstande / oder einen gewissen Anschlag hat; daran ermangelt mir ein mehrer Bericht; weil ich allein finde / dass es zwar / vor diesem / auff die Reichs Tage beschrieben worden / aber nur ein Recepisse geben habe.

Abschrift: Helmut Scharpf, März 2010
Worterklärungen:

Bruschio: Gemeint ist der Autor Gaspar Brusch bzw. Bruschius (1518 - 1557)

Recepisse: Empfangsschein für Geld oder Dokumente an einen Dritten (lt. Brockhaus, 1809), siehe auch www.zeno.org

 

 

Urheber

Merian Matthæus

Quelle

Sammlung Helmut Scharpf

Verleger

Helmut Scharpf

Datum

1643

Rechte

gemeinfrei