16.03.1849 - Brief an die Landeskanzlei Appenzell

Titel

16.03.1849 - Brief an die Landeskanzlei Appenzell

Beschreibung

Ein am 13. März 1849 verfasster Brief des königlichen Landgerichts Ottobeuren an die Landeskanzlei Appenzell hatte ein Erbschaftssache zum Inhalt. Der Brief ist ein sehr früher Beleg für den Poststempel OTTOBEUERN. Erstaunlich ist der Absenderstempel mit Datum 16.03., denn der Ankunftsstempel in St. Gallen weist dasselbe Datum auf.

Der Brieftext (wird erst noch vollständig transkribiert):

Vom kgl Landger. Ottobeuren
an die
Landeskanzlei Appenzell
Reg.No. 1427    Innahoden (=Innerrhoden od. Jurhoden)

Ottobeuren am 13. Merz 1849
Das
Königl. Landgericht Ottobeuren an
die
Landeskanzlei von Appenzell
Innahoden (Jurhoden?).

Verlassenschaft des Ulrich
Ruff von Hawangen btr (= betreff)

Zu folge des mitgetheilten Original
Testamentes hat der Erblasser Ulrich
Ruff seinen Bruder = Sohn
Karl Neff in Appenzell ein Leib-
gut von 50 f vermacht:
Da es nun in ? ?
? vom 31th Januar d. Js.
heißt der Sohn nun Karl Neff.
? gegen das Testament richtig
einzuwenden habe, so ist zu ver-
muthen, daß der Legator Karl
Neff bereits mit Tod abge-
gangen sei.

Um hierüber Gewissheit zu
erlangen erbittet man sich amtl.
Aufschluß:

ob, und wann der fragl.(iche)
Karl Neff Bruderssohn
des Ulrich Ruff mit Tod
abgegangen ist.

Hochachtungsvoll.
Der
k. Landrichter
Graf (Groz ?)

 

?
Ottobeuren am 13ten März 1849.
Nachlassenschaftssache des
? Neff von Hawangen
betreffend.

Abrufbar ist hier ein bearbeitetes Scan des Gesamtbriefes (Sammlung Helmut Scharpf) als pdf.

Urheber

Königliches Landgericht Ottobeuren, Landrichter Herz

Quelle

Sammlung Helmut Scharpf

Verleger

Helmut Scharpf

Datum

1849-03-16

Rechte

gemeinfrei