29.01.1926 - Reiseerleichterungen mit der Schweiz
Titel
Beschreibung
Man darf beim Thema Mobilität keine heutigen Maßstäbe anwenden; die Zahl von Ottobeurern, die 1926 in die Schweiz reisten, war sicherlich nicht hoch, die Meldung zeugt dennoch von einer weiteren Enstpannung nach dem Ersten Weltkrieg. Am Ende des Zweiten Weltkrieges brauchte man dann selbst für Österreich wieder ein Visum!
Mitteilung, abgedruckt im Ottobeurer Volksblatt vom 29.01.1926:
Lokales
Aufhebung des Sichtvermerkzwanges im Verkehr mit der Schweiz. Vom 20. Januar 1926 ab bedürfen deutsche Staatsangehörige zur Einreise nach der Schweiz kein Visum des schweizerischen Generalkonsulats mehr. Umgekehrt bedürfen die im Amtsbezirk wohnenden schweizerischen Staatsangehörigen zur Wiedereinreise nach Deutschland keines Sichtvermerkes einer deutschen Behörde.
Bei Stellungsantritt von Deutschen in der Schweiz und von Schweizern in Deutschland ist jedoch von der zuständigen Vertretung des Aufenthaltsstaates im Ausland vor dem Grenzübertritt eine Zusicherung der Bewilligung zum Stellenantritt einzuholen.