11.05.1916– Meldung an die „Heubezugsstelle“ - Kriegslogistik
Titel
Beschreibung
Diese Karte an die „Heubezugsstelle München“ legt Zeugnis ab über ein Stück Kriegslogistik. Die Versorgung der Truppe musste gewährleistet werden, alles Verwertbare wurde erfasst und verplant.
Die Karte dokumentiert einen Transport von über 10 Tonnen Heu, das per Bahn von Ottobeuren nach Karlsruhe verschickt wurde. Die Heubezugsstelle München führte darüber vermutlich die Statistik und koordinierte die Transporte. Neben dem Poststempel bestätigt auch der Stempel der Marktgemeinde die Meldung sowie ein Eingangstempel der Heubezugsstelle vom 14. Mai 1916. Eine Briefmarke musste nicht aufgeklebt werden, handschriftlich ist „Heeres-Sache“ vermerkt. Auf der Rückseite steht eine „Heuüberweisungsnummer“, die Waggonnummern und Angaben zum Empfänger – in dem Fall das „königliche Proviantamt Karlsruhe Hbhf“. Unterschrieben ist die Postkarte von Bürgermeister Anton Frey („Frey Brgmster“).
Auch für den menschlichen Verzehr musste alles rationiert werden, wie diese Fleischmarken vom November 1917 zeigen.
Passend zum Thema Heubezugsstelle und Versorgungslage hier einige Meldungen aus dem Ottobeurer Tagblatt:
Ottobeurer Tagblatt Nr. 266 vom 17.11.1916, S. 2:
Lokales.
Lieferung von Heu für das Heer. Gemäß Bundesratsverordnung sind für das Heer insgesamt 1 Million Tonnen Wiesen- und Kleeheu aus der Ernte 1916 sicherzustellen. Die von den einzelnen bayerischen Bezirken auszubringenden Mengen werden den Distriktsverwaltungsbehörden voraussichtlich in 14 Tagen mitgeteilt werden. Die abzuliefernden Mengen sind mit tunlichster Beschleunigung, ausgeschieden nach einzelnen Gemeinden, der Heubezugsstelle in München, Prinz Ludwigstraße 10 mitzuteilen. Es ist gesunde, unverdorbene, handelsfähige Ware der Ernte 1916 ohne fremde Zusätze zu liefern. — Auf Grund des Kriegszustandsgesetzes ist jede Verfügung über die den Heubesitzern aufgegebenen Heumengen, insbesondere auch das Verfüttern oder das sonstige Verbrauchen verboten. Die Heumengen sind pfleglich zu behandeln und zur jederzeitigen Verfügung der bayerischen Heubezugsstelle zu halten. — Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen ziehen strenge Strafen nach sich.
Das Kartoffelnachlesen auf den Feldern, soweit es nicht schon geschehen, ist heuer besonders wichtig. Keine Kartoffel darf heuer bei der ohnehin so knappen Ernte verloren gehen. Wo noch Felder spät erst umgepflügt werden, können Schulkinder bei der Nachlese helfen, damit nicht plötzlich eintretender Frost oder Schnee die Arbeit vorzeitig stört.
Gemeindebehörden und Landwirte, schützt eure Getreidevorratsräume, Speicher, Lagerhäuser und Feldstädel vor Brandstiftung! Mit der Brandversicherung allein ist es heuer nicht getan, denn wir brauchen das Getreide in erster Linie und nicht nur die Geldentschädigung. Ein besonderes Augenmerk auf unbekannte und verdächtige Personen, auch Kriegsgefangene, wird sich empfehlen. Ebenso haben mit Feuerzeug „spielende“ Kinder schon manchen Brandfall verschuldet. Auf sie werden die Landwirte, vor allem auch die Sicherheitsorgane, ebenfalls ein wachsames Auge haben müssen.
Ueber den Verkehr mit Hafer hat das Ministerium des Innern folgende Bestimmungen getroffen; Die Versendung von Hafer mit der Eisenbahn ist nur zulässig, wenn entweder 1. die Sendung mit Militärfrachtbrief als Militärgut aufgegeben ist, oder 2. die Frachtbriefe mit dem Stempel der Bayerischen Futtermittelverteilung G.m.b.H. und Co., Kommanditgesellschaft oder eines Kommunalverbandes versehen sind. Der Stempelaufdruck ersetzt die bisher von den Kommunalverbänden auszustellenden Bescheinigungen über die Ausfuhrbewilligung.
Abschriften, Zusammenstellung, Recherche: Helmut Scharpf, 12/2020