07.07.1897 - Ottobeurer Badeanstalt (Flussbad) jetzt auch für Damen;  erstes Schwimmbad am heutigen Standort am 15.07.1913 eröffnet (s. Bild)

Titel

07.07.1897 - Ottobeurer Badeanstalt (Flussbad) jetzt auch für Damen;  erstes Schwimmbad am heutigen Standort am 15.07.1913 eröffnet (s. Bild)

Beschreibung

Die Gundlage für das heutige Sportbad wurde zwischen 1936 und 39 gelegt. Doch auch vorher gab es schon Möglichkeiten zum Schwimmen bzw. Baden. An der Stelle, wo heute der Eingangsbereich ist, befand sich seit 1913 ein einfaches Becken. Das allererste gemeindliche Bad wiederum wurde 1887 eröffnet.

Wie man auf der kolorierten Karte ersehen kann, gab es auf der Nordseite auch sechs Kabinen, sog. „Zellenbäder“. Diese boten einen direkten Zugang zum Wasser und waren VIPs (mit permanenter Kabine, z.B. der Brauereifamilie von Max Graf) oder einer Buchung am Badetag selbst vorbehalten. Man erkennt außerdem deutlich die Abgrenzung des Schwimmer- und Nichtschwimmer-Bereichs. Eröffnet wurde die Badeanstalt am 15.07.1913.
Die erste Ottobeurer Badeanstalt gab es seit 21. Juli 1887 an der Günz (zwischen Lindenstraße 17 und 19, genaue Standortbeschreibung s. unten), eine Badestelle, für die es seit 1888 eine eigene Badeordnung gab. In der Badeordnung vom 07. Juli 1897 wurden erstmals Damen zugelassen.

Im Ottobeurer Wochenblatt vom 08.07.1897 (Ausgabe 27) hieß es auf S. 2:

Bekanntmachung. Unter Hinweisung auf die Bade-Ordnung, welche nach Sitzungsbeschluß der Marktgemeinde-Verwaltung „Ottobeuren“ vom 7. Mai 1888 für die gemeindliche Badeanstalt erlassen wurde, wird nach mehrfachem Wunsche der Badegäste bekannt gegeben, daß nach Ziff. 5 der bestehenden Bestimmungen die Damen von jetzt an das Recht haben, die Badeanstalt zu besuchen. Die übrige Zeit ist für die Herren bestimmt, und wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Bade-Ordnung, welche im Badehause angeheftet ist, auch eingehalten werde. Das übermäßig lange Verbleiben beim Baden, über welches allgemein geklagt wird, ist untersagt. Ottobeuren, den 7. Juli 1897. Marktgemeinde-Verwaltung. Frey, Bürgermeister.

Am 25. Mai 1898 wurde ergänzt, dass der Schlüssel zur Badeanstalt bei der Badewärterin Wittwe Landherr zu haben sei, am 22.05.1899 und 02.06.1900 ist von Badewärter Rudolph die Rede.

Die (überaus seltene) Ansicht des Bades befindet sich auf einer 1916 gelaufenen Farbkarte bzw. einer 1915 als Feldpost aus Frankreich gelaufenen Schwarz-weiß-Karte, jeweils im Doppelmotiv mit Günzbrücke, Rathaus, Marktplatz und Basilika. Die Kartentexte nehmen leider keinen Bezug zum Bad.

der Text 1915:
Feldpost
Fräulein Theresie Weinhart in
Apfeltrang
Post Ruderatshofen
Schwaben

Herbecourt, den 31. Januar 1915.
Liebe Theresi!
Will dir endlich auch einmal schreiben, daß es nicht einbüßt ist, ich habe diese Karte von einem Kameraden erhalten; es geht mir Gott Lob u. Dank immer recht gut. Heute schneit es, es ist alles weis, die ganze Gegend, aber das schießen läßt nicht nach.
Herzliche Grüße, dein Joseph.

der Text 1916:
An Herrn Ludwig Zech
Privatier in Ebersbach
Post daselbst.

Meuern, den 27. Januar 1916.
Liebste Eltern!
Ich möchte Euch mitteilen, daß ich kommenden Montag nach Kempten fahre. Wenn die Mutter am Sonntag dann herunter käme, wäre es und recht, wenn ihr etwas zum verbündeln habt, nehmt es mit. Das Päckchen haben wir geholt, besten Dank dafür. Viele Grüße von
Otto u. Anna.

Das Ottobeurer Wochenblatt Nr. 20 vom 17.05.1888 berichtete auf Seite 1:

Eröffnung der gemeindlichen Bade-Anstalt Ottobeuren.
Nach Sitzungsbeschluß der Marktgemeinde-Verwaltung Ottobeuren vom 7. Mai l. Js. wird für die dießjährige Badesaison die gemeindliche Badeanstalt dahier am 18. Mai eröffnet und folgende Bade-Ordnung erlassen: Das Baden in der gemeindlichen Bade-Anstalt an der Günz ist unter den nachstehenden Bedingungen Jedermann gestattet:
1. Das jährliche Abonnement beträgt:
    a) für Einzelne 3 Mark,
    b) für eine Familie 5 Mark.
2. Hiesige Nichtabonnenten haben vorbehaltlich der Bestimmung unter Nr. 4 für jedes Bad 10 Pf., Auswärtige 20 Pf. zu bezahlen.
3. Außerdem hat jeder Badenden für (die) Reinigung der Badelokalität bei jedesmal genommenem Bad an den angestellten Badewärter 5 Pf. zu entrichten.
4. Vor 10 Uhr Morgens, in der Zeit von 2 bis 4 Uhr Nachmittags und nach 7 Uhr Abends Badende haben nur die unter Nr. 3 erwähnte Gebühr an den Badewärter zu bezahlen.
5. In der Zeit von 10 bis 11 Uhr Vormittags von von 4 bis 5½ Uhr Nachmittags haben die Damen bei Concurrenz mit Herren den Vortritt; außer diesen Zeiten haben sie sich, wenn ihnen der Vortritt nicht freiwillig eingeräumt wird, der Reihenfolge zu fügen und ist übrigens bei größerem Zudrang die Badezeit zu kürzen.
6. Männlich Badende werden ohne Badehose zum Baden nicht zugelassen.
7. Die Damen, mit Ausnahme der Familien, baden einzeln.
8. Der Gebrauch von Seife ist nicht gestattet und (es) dürfen auch Hunde in der Badeanstalt nicht gebadet werden.
9. Das Baden im Freien von der Badeanstalt aufwärts bis zur obern Mühle, ebenso das Schwemmen von Pferde(n) in dieser Strecke der Günz ist wegen Verunreinigung des Wassers strengstens untersagt.
10. Diejenigen Badegäste, welche für die Saison abonniren, haben ihre Anmeldung bei dem Gemeinde-Kassier Herrn Maier zu machen und können daselbst nach Belieben bis zum Schluß der Badezeit ihre Beträge einbezahlen; Nichabonnenten haben die in Nr. 2 benannte Gebühr sogleich an den aufgestellten Badhaus-Wärter zu bezahlen.
11. Der Badeschlüssel ist bei dem z. Z. angestellten Badewärter August Rogg, Schuhmacher dahier abzuholen, der in unmittelbarer Nähe wohnt und die weitern Aufträge besorgt, auch Badewäsche gegen geringe Entschädigung abgibt.
12. Etwaige Anträge oder Beschwerden sind bei dem unterfertigten Bürgermeister anzubringen.
Ottobeuren, den 14. Mai 1888.
Markt-Gemeinde-Verwaltung.
Kimmerle, Bürgermeister

Der Standort des Günzbades muss sich zwischen den Hausnummern 17 (Reinhard Hölzle, Hausname „Gaber-Hölzle“, ursprünglich „beim Ochsenfutterer“, Hausnummer vor 1951: 154) und 19 (Theodor Keidler) der Lindenstraße befunden haben. Herr Hölzle berichtete (am 17.09.2014), dass seine Tante Genoveva (Gebhard, geb. Hölzle - sie wuchs in Haus Nr. 17 auf) ihm öfter davon erzählt hatte. Und tatsächlich befindet sich hier ein Abschnitt von ca. 50 Metern, in dem das Wasser steht, während es südlich und nördlich davon mit größerem Gefälle fließt. Das nördliche Ende des Bades war vermutlich durch den Überlauf vom Mühlgraben begrenzt. Das in §9 der obigen Badeordnung angesprochene „Schwemmen“ fand am südlichen Ende des Bades tatsächlich statt. Etwa in Höhe der Stelle, an der die Lindenstraße in die Straße Am Hofacker übergeht, befand sich eine Gumpe, die im Volksmund auch „Gaul-Gumpa“ genannt wurde. Dort wurden die Pferde nach verrichteter Feldarbeit hineingeführt und gewaschen.

Herr Hölzle wusste aus seiner Kindheit (Ende 1940er, Anfang 1950er Jahre), dass sich im Bereich des Flussbades im Wasser noch Betonteile befanden, auf denen die Badenden vermutlich sitzen konnten. Heute ist vom alten Günzbad - abgesehen von der allgemeinen Topographie her - nichts mehr erkennbar.
Der Anlieger auf der linken Günzseite, G. König (Mühlbachstraße 27a) ergänzte die Erinnerungen von Reinhard Hölzle: In seiner Jugend badete man auch in der Gumpe nach dem sogenannten „Ablass“ in Eldern, die Schwimmer im tiefen Wasser vor dem Anstau, die anderen unterhalb im seichteren Bereich. Weitere Gumpen gab es dort, wo in Eldern der Kanal für die Säge abzweigte und - wiederum im Grünen Winkel - kurz nach dem Verbindungssteg zwischen Linden- und Erlerstraße (heute mit Flusssteinen verbaut und nicht mehr zum Baden nutzbar).
Die Mauern auf dem westlichen Ufer, die auf dem Bild vom 17.09.2014 zu sehen sind, wurden erst nach dem Umbau der Firma Kiener (später Skinetta, lange leer gestanden, heute Wölfle & Glöckler, Mühlbachstraße 23) um 1968/69 angelegt. Als sein Haus 1963 erbaut wurde, war es noch ein natürliches Ufer; auch der Überlauf vom Mühlbachkanal her verlief noch oberirdisch. Bei der Anlage des Fundaments der Mauer hat die Firma Gaum aus Benningen „zwei, drei Baggerschaufeln geliefert“, da die Flusssohle so steinhart war.
Im Bereich des früheren Bades hatte Anton Bolz (Mühlbachstr. 27) später einen Steg über die Günz gebaut, um direkt in Richtung Friedhof gelangen zu können. Auf der Ostseite (Lindenstraße) befand sich ein kleines Türchen, um Fremden den Zugang zum Steg zu verwehren. Die Holzdielen verfielen zunehmend, der Steg war seit ca. 2000 nicht mehr begehbar, die letzten beiden Stahlträger wurden 2014 abgebrochen, wovon einer noch in der Günz liegt.

1887, im Ottobeurer Wochenblatt Nr. 29 vom 21. Juli, wird auf S. 3 (lf. Nr. 129) nur kurz auf die Bademöglichkeit eingegangen:

Bad-Anstalt-Eröffnung.
Die gemeindliche Badeanstalt am Günzfluß, unweit des Zimmermeisters Hölzle im obern Markt dahier wird bei Vollendung dem öffentlichen Verkehr übergeben.
Die Badeordnung ist für den Rest des heurigen Sommers nurmehr provisorisch und will man hiedurch die Wünsche und Bedürfnisse des Publikums noch genauer kennen.
Es ist deßhalb das Baden von Vormittags 8 bis 11 Uhr und von Nachmittags ½1 Uhr bis 4 Uhr dem allgemeinden Verkehr unterstellt; von 11 bis 12 Uhr und von 4 bis 8 Uhr ist dasselbe abbonirt. Badliebhaber haben sich an den in nächster Nähe wohnenden Badhauswärter Schuhmacher Rogg dahier zu wenden, der das Weitere besorgt.
Ottobeuren, den 21. Juli 1887.
Markt-Gemeinde-Verwaltung.
Kimmerle, Bürgermeister

Das Wochenblatt Nr. 21 vom 23.05.1889 berichtet auf S. 2 zwar nur kurz, dafür wird aber der genaue Ort angegeben:
Eröffnung. Die gemeindliche Badeanstalt Ottobeuren wird unter den bestehenden Bedingungen des Vorjahres für die Saison pro 1889 wieder eröffnet und zu zahlreicher Betheiligung freundlichst eingeladen.
Das Nähere durch Bademeister Rogg Hs.-Nr. 169b und den Anschlagzettel.
Ottobeuren, den 22. Mai 1889.
Die Markt-Gemeinde-Verwaltung.
Kimmerle, Bürgermeister

Aus den Angaben im Straßenverzeichnis von 1951 geht hervor, dass die Hausnr. 169b der heutigen Erlerstraße 12 entspricht (1951: Adalbert Vögele), also ein Haus nahe dem Eisensteg im sog. „Grünen Winkel“.
Dieselbe Bekanntmachung erschien immer Mitte/Ende Mai auch 1890, 1891 und 92, während die Ankündigung in der Ausgabe 22 vom 02.06.1893 folgenden zusätzlichen Hinweis enthielt:
... mit dem Beifügen, daß das öffentliche Baden unterhalb des Marktes, wie oberhalb des Günzflusses verboten und zugleich das damit verbundene Fischen im Privateigentum streng beaufsichtigt wird.
Die Ankündigungen vom 23.05.1894, 14.05.1895, 03.06.1896 und 02.06.1897 unterschieden sich im Wesentlichen nur durch Unterzeichnung durch den neuen Bürgermeister Frey.
Nach der Ankündigung auf S. 6 in Ausgabe 45 vom 07.06.1901 kam etwas in Bewegung:

Bad-Eröffnung. Es wird hiemit der verehrl. Einwohnerschaft von Ottobeuren zur Kenntnis gebracht, daß die gemeindl. Badeanstalt in letzterer Zeit neu hergerichtet und am Montag, den 9. Juni eröffnet wird.
Die Badeordnung ist am Badehaus angeschlagen und gibt über das Nähere Auskunft.
Es sei nur bemerkt, daß die Damen nachmittags von 2 - 4 Uhr das Recht haben, die Badeanstalt zu besuchen. Die übrige Zeit ist für die Herren bestimmt. Das übermäßig lange Verbleiben beim Baden ist untersagt. Der Schlüssel zur Badeanstalt ist bei Herrn Eduard Rudolph Hs.-Nr. 169a zu haben.
Ottobeuren, den 7. Juni 1901 (sowie 30.05.1902, 15.05.1903, 18.05.1904, 05.06.1905, 02.08.1906, 03.07.1907, 19.05.1908, 22.05.1909 und 18.05.1911)
Die Marktgemeinde-Verwaltung.
Frey, Bürgermeister.

1905 wird auf Seite 4 (der Ausgabe 64 vom 06.06.) zwar auf Johann Hölzle verwiesen, der den Schlüssel zur Badeanstalt habe, dies wird aber in Ausgabe 65 vom 08.06. dahingehend berichtigt, dass man den Schlüssel bei Honorat Wölfle, Haus-Nr. 169a bekäme.
1906 eröffnete das Bad erst am 1. August  - möglicherweise aufgrund von Beschädigungen durch die starken Regenfälle an Pfingsten (Ausgabe 88 vom 02.08.1906, S. 4), für 1910 konnte kein Nachweis gefunden werden.

Einzelheiten von Umbaumaßnahmen wurden auf S. 3 in Ausgabe 47 vom 14.06.1901 erläutert:
Ottobeuren, 12. Juni.   Unsere im letzten Jahre etwas defekt gewordene gemeindliche Badeanstalt in der Günz ist jetzt mit bedeutendem Kostenaufwand ganz neu hergestellt, erweitert und mit einer Brausevorrichtung versehen worden und wird nun auch gesteigerten Anforderungen genügen. Daß der Boden noch etwas eingeschlämmt ist, dürfte sich nach einem Hochwasser bessern. Da die Lage des Bades in unmittelbarer Nähe oberhalb des Ortes die Benützung desselben für jedermann bequem möglich macht, und die Vorzüge eines erfrischenden Flußbades besonders für die Gesundheit gegenüber jeder andern Badegelegenheit außer Zweifel steht, so darf man wohl auch einer recht fleißigen Benützung desselben von Seite der hiesigen Bevölkerung entgegensehen.

1914 (Ausgabe 55 vom 9. Mai, S. 4) findet sich in einem Artikel über Sitzungsbeschlüsse des Gemeinderates folgender Hinweis:
Die Eröffnung der Badeanstalt soll Mitte des Monats bei günstiger Witterung stattfinden und ist dieses noch eigens in den Lokalblättern bekannt zu geben. Die Badeordnung soll in der Weise geändert werden, daß für die Dame die Zeit von 2 bis halb 5 Uhr nachmittags bestimmt wird. Auch soll der Ablauf der Badezeit jedesmal 5 Minuten zuvor mit einer Glocke von der Badewärterin ein Zeichen gegeben werden.

In Ausgabe 60, vom 23. Mai 1914, S. 6, wird die Baderöffnung und Badeordnung abgedruckt.

        Bekanntmachung.
Ab Sonntag, den 24. Mai wird die
       Badeanstalt eröffnet.
Ziff 3. der Badeordung wird in der Weise abgeändert, daß von 2-4½ Uhr nachmittags für die Damen die Zeit bestimmt ist.
Im Übrigen wird erwartet, daß die Badeordnung genau eingehalten und besonders das zu lange Verbleiben im Wasser wie in Ziff. 12 angegeben zu beachten ist.
Ottobeuren, den 22. Mai 1914.
Die Marktgemeindeverwaltung.
Frey, Bürgermeister.                  [845

                       Bade-Ordnung
für die gemeindliche Badeanstalt in Ottobeuren.
1. Die gemeindliche Bade-Anstalt besteht aus a) dem Wasserbade mit Dusche und b) dem Sonnenbad. - Bei dem ersteren sind sowohl geschlossene Zellenbäder, als auch ein offenes oder Schwimmbad vorhanden.
2. Die Bade-Anstalt kann benützt werden von 6 Uhr morgens bis 9 Uhr abends.
3. Die Zeit von 2-4½ Uhr nachmittags ist für die Damen bestimmt.
4. Die Badedienerin hat für die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Bade-Anstalt zu sorgen und ist nötigenfalls zu vorläufigen Anordnungen berechtigt.
5. Der Gebrauch von Seife im Bassin ist nicht gestattet. Jede Verunreinigung des Wassers ist bei Strafe verboten.
6. Ohne Badeanzug bezw. Badehose darf nicht gebadet werden.
7. Hunde dürfen in der Badeanstalt nicht gebadet werden.
8. Nichtschwimmern ist die Überschreitung der angezeichneten Wassergrenzen untersagt.
9. Kinder unter 8 Jahren dürfen nur in Begleitung älterer Personen zum Baden zugelassen werden.
10. Jahreskarten zur Benützung der Bade-Anstalt sind beim Gemeindekassier, Einzelkarten bei der Baderdienerin zu haben.
11. Das Vorausbestellen von Zellenbädern ist unzulässig.
12. Bei starkem Andrange von Badenden ist im offenen Bade die Aufenthaltszeit zu kürzen und die Zellenbäder dürfen nicht länger als 25 Minuten benützt werden.

Bade-Gebühren:
13. Jahreskarte für eine erwachsene Person über 21 Jahre 2 Mark. Jahreskarte für Schüler ohne Kabine 1 Mk. Jahreskarte für eine Familie bis zu 5 Personen 5 Mk., für jede weitere Person um 50 Pfg. mehr. - In den Familienkarten sind Gäste und Dienstboten nicht mit inbegriffen. - Eine Einzelkarte kostet im Schwimmraum 10 Pfg. - Eine Einzelkarte kostet im Zellenraum 15 Pfg. - Schüler zahlen im Schwimmraum die Hälfte, also 5 Pfg. - Die Benützung des Sonnenbades ist nur den Erwachsenen über 21 Jahre gestattet; dieses unterliegt derselben Gebühr wie die des Wasserbades. In Verbindung mit dem Wasserbade ist seine Benützung gebührenfrei.
14. Für Benützung der Wäsche ist zu entrichten: Für Badehose und Handtuch 10 Pfg.

Wie viele Besucher das Bad im ersten Jahr 1913 hatte, kann man nur anhand eines Sitzungsprotokolls ungefähr schätzen. Am 14.10.1913 berichtete das Volksblatt über Sitzungsbeschlüsse der Marktgemeinde. Punkt 5 lautete:

Die Einnahmen über die Badeanstalt im heurigen Jahre werden bekannt gegeben. Dieselben belaufen sich auf 402 Mark 20 Pfennig. Hievon wird Kenntnis genommen.

Wie leistet man am besten gegen Ertinken Erste Hilfe? Tipps erhielten die Ottobeurer am 28. Mai 1907 auf Seite 2 des Wochenblatts:
Ertrunken! Kaum hat die Badezeit begonnen und schon sind zahlreiche Unglücksfälle gemeldet worden. Wir geben daher auch einige Winke, wie Menschen, die ohne Lebenzeichen aus dem Wasser gezogen werden, zu behandeln sind. Ist es warmes, sonniges Wetter, so lege man den Körper auf den warmen Sand des Ufers, ist es kaltes Wetter, so bringe man ihn wenn irgend möglich in ein warmes Zimmer, die Wiederbelebungsversuche beginne man zuerst durch vorsichtige Reinigung der Mundhöhle und der Nase von den eingedrungenen Schlammteilchen. Zeigt der Verunglückte noch Lebenstätigkeit, dann ist er mit erwärmten Tüchern zu reiben, unter den Füßen zu bürsten, auf dem Rücken zu klopfen und ihm etwas warmen Wein oder Tee mit Hoffmanns Tropfen einzuflößen. Fehlen alle Lebenszeichen so hat man energischere Mittel in Anwendung zu bringen. Indessen stelle man den Verunglückten, wie dies früher üblich war, niemals auf den Kopf, hebe ihn auch nicht an den Beinen in die Höhe, sondern lege ihn auf den Bauch, den einen Arm unter den Kopf, den Kopf und die Brust etwas tiefer, als den übrigen Körper und übe einen Druck auf den Rücken, um das in Lunge und Magen eingedrungene Wasser ausfließen zu lassen. Um freiwillige Atembewegungen hervorzurufen, kann man sogleich die Nasenlöcher reizen durch Schnupftabak oder Riechsalz oder den Schlund mit einer Feder kitzeln, die Brust und das Gesicht tüchtig reiben. Auch rütteln und Schütteln des Körpers hat sich als nützlich erwieden, es sind z.B. durch die Erschütterung des Fahrens nach der Wohnung oder zum Arzte Menschen wieder ins Leben zurückgerufen worden, die 25 Minuten unter Wasser waren. Hieraus ist auch ersichtlich, daß man niemans an der Rettung zu zweifeln braucht. Auf alle Fälle aber ist stets ein Arzt schleunigst herbeizurufen und bis zu seiner Ankunft sind die Wiederbelebungsversuche unausgesetzt auszuüben.

Wie die Bekanntmachung von 1897 bzgl. des Besuchs von Damen in der Badeanstalt zu verstehen ist, bleibt unklar, denn auch 1888 wird ja bereits eine Besuch von Frauen beschrieben. Die Karten wurden dankenswerterweise von Manfred Foit (Memmingen, (30.09.1941 - 11.12.2015) zur Verfügung gestellt. Die farbige Doppelbildkarte ist auch für 1914 belegt. Scan, digitale Restaurierung und Vergleichsbild: Helmut Scharpf, 08. und 17.09.2014




Urheber

unbekannt

Quelle

Sammlung Manfred Foit / digitale Sammlung Helmut Scharpf

Verleger

Helmut Scharpf

Datum

1897-07-07

Rechte

gemeinfrei