06.08.1841– Wanderbuch Joseph Anton Fröhlich
Titel
Beschreibung
Um Schreinermeister werden zu können, musste sich der 1821 geborene Joseph Anton Fröhlich drei Jahre auf Wanderschaft begeben. Am Königlich Bayerischen Landgericht Ottobeuren stellte man ihm hierfür im August 1841 ein Wanderbuch aus, das seine Pflichten akribisch auflistete.
Auf eine solche Wanderschaft konnte man erst nach Abschluss der Gesellenprüfung gehen, die dreijährige Zeit war Voraussetzung, um sich für eine Meisterprüfung anmelden zu können. Die Erlangung war wiederum oftmals Bedingung, um heiraten zu dürfen. Die Gesellen sollten vor allem neue Arbeitspraktiken, Lebenserfahrung und fremde Orte, Regionen und Länder kennenlernen. Ein Handwerker, der sich auf dieser traditionellen Wanderschaft befindet, wird als Fremdgeschriebener oder Fremder bezeichnet. Eingeführt wurde die Pflicht zu Wanderung (auch als Walz, Tippelei oder Gesellenwanderung bezeichnet) nach dem Mittelalter und hat sich teils bis heute erhalten. Ein auführlicher Artikel zu diesem Thema finden Sie bei Wikipedia.
Die Transkription (Ingrid Herz, Juni 2013) ist nicht ganz vollständig - die Handschrift ist nur schwer lesbar - und enthält vermutlich den ein oder anderen Fehler. Die hier abrufbare pdf in schwarz-weiß (mit nur 150 dpi) zeigt eine Gegenüberstellung des Originals mit der Transkription. Eine etwas verbesserte Transkription (09/2016) findet sich in der Worddatei (s.u.).
Das Haus Nr. 150 am oberen Markt steht gegenüber der Tankstelle Kohler, das Haus daneben ist heute als „Fröhlich-Haus“ bekannt.
Das von Helmut Scharpf digitalisierte achtseitige Dokument wurde von Siegfrid Maier („Konohofer“, 25.04.1943 - 18.04.2020) zur Verfügung gestellt.