07.02.1944 - „Reichszuckerkarte“ des Ernährungsamtes Memmingen

Titel

07.02.1944 - „Reichszuckerkarte“ des Ernährungsamtes Memmingen

Beschreibung

Unmittelbar vor Kriegsbeginn 1939 begannen die Rationierungen. Lebensmittelmarken und Bezugsscheine der Ernährungsämter (EA) schränkten den freien Verkauf ein. Im Verlaufe des Krieges wurden die Ausgabemengen immer weiter gekürzt. Erst 1950 wurden in der Bundesrepublik die Marken wieder abgeschafft (England: 4. Juli 1954).

Die hier abgebildete Reichszuckerkarte wurde im Laden von Albert (*20.02.1894 - 01.09.1971) und Philomena Scheule (07.10.1899 -07.07.1981) in der Bahnhofstraße (1944: Adolf-Hitler-Straße 89½) von H. Horber aus Unterhaslach eingelöst. Frau Malcher, die mit ihrem Mann seit 1933 einen Laden in der Memminger Straße betrieb, erzählte im November 2014, dass man als Händler die Marken sammelte, um damit wiederum bei den Großhändlern in Memmingen einzukaufen (Oexle in der Kalchstraße, Musch beim Café Rauh, Stricker in der Ulmer Straße und Settler hinter dem Weißen Roß).

Bei Wikipedia gibt es eine hervorragende Abhandlung über das System der Lebensmittelmarken im 1. und 2. Weltkrieg. Der Text ist hier nachfolgend abgedruckt:

In Deutschland wurde im Ersten Weltkrieg am 25. Januar 1915 zunächst Brot rationiert (Einführung der Brotkarte), später auch Milch, Fett, Eier und andere Nahrungsmittel. So gab es z. B. die „Karte zur Empfangnahme von Butter, Margarine – Pflanzenfett“ (es gab bis in die 1950er Jahre eine Fettlücke), aber auch eine „Seifenkarte“. Notwendig waren die Rationierungen, weil wegen der britischen Seeblockade kaum noch Lebensmittelimporte möglich waren. Die Binnenproduktion ging zurück, weil viele Bauern eingezogen worden waren. Seit dem 1. August 1916 galt in Deutschland eine Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren. Die hierin eingeführte Bezugsscheinpflicht wurde im Dezember 1916 auf Schuhwaren ausgedehnt.

In Deutschland wurden am 28. August 1939, vier Tage vor Beginn des Zweiten Weltkrieges, Lebensmittelmarken und Bezugsscheine für Benzin ausgegeben. Wenig später folgte die Reichskleiderkarte.
Anfangs wurde für Lebensmittel eine „Einheitskarte“ ausgegeben, die vier Wochen galt. Zuerst war der Händler frei wählbar und an den Karten befanden sich Bestellscheine für bestimmte Waren. Diese Bestellscheine trennte der Händler ab, stempelte sie und reichte sie gesammelt beim Reichsernährungsamt ein. Dafür erhielt er von diesem Amt einen Bezugsschein, mit dem der Kaufmann eine entsprechende Menge vom Großhändler bestellen konnte. Dieses System erwies sich bald als wenig praktikabel. Im Laufe des Krieges wurde das Bestellschein-System durch ein sogenanntes „durchlaufendes Bezugsrecht“ ersetzt: Händler schnitten beim Verkauf der Ware die entsprechende Marke ab, klebten sie auf Sammelbögen und erhielten dafür dann einen Bezugsschein, den sie beim Großhändler oder Importeur vorlegten.
Kartoffeln, Obst und Gemüse wurden in den ersten Monaten noch frei verkauft. Die anfangs ausgeteilte „Einheitskarte“ wurde bald durch unterschiedliche Karten ergänzt oder ersetzt. Ende 1939 gab es Karten für Schwer- und Schwerstarbeiter und eine für Lang- und Nachtarbeiter. Es gab Brot-, Fleisch-, Fett-, Eier- und Marmelade/Zuckerkarten. Außerdem wurden unterschiedliche Karten für Kleinst- und Kleinkinder, für Kinder bis zu sechs Jahre, für Jugendliche und Erwachsene ausgeteilt. Die Landbevölkerung, die sich zumindest teilweise selbst versorgen konnte, erhielt geringere Rationen.

Die Lebensmittelversorgung wurde bis einschließlich 1941 − abgesehen von regionalen und saisonbedingten Engpässen − auch in den Städten und Ballungsgebieten noch als befriedigend rezipiert. Im April 1942 kam es jedoch zu drastischen Einschnitten: die Brotration für Normalverbraucher wurden von 9,6 kg auf 6,4 kg, die Fleischzuteilung von 1600 g auf 1200 g und die Fettration von 1053 g auf 825 g im Monat gekürzt. In den „Geheimen Lageberichten“ des Sicherheitsdienstes der SS wurde gemeldet, die starken Kürzungen hätten auf einen großen Teil der Bevölkerung „niederschmetternd“ gewirkt wie kaum ein anderes Ereignis des Krieges. Im kollektiven Gedächtnis war die Erinnerung an die Hungerwinter 1917/18 (Steckrübenwinter) und 1918/19 sehr präsent.

Die wöchentlichen Rationen eines „Normalverbrauchers“ (z. B. Hausfrauen, Angestellte)beliefen sich im Zweiten Weltkrieg auf:
(...)
Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges gaben die Alliierten Besatzungsmächte ab Mai 1945 in ihren jeweiligen Sektoren neue Lebensmittelkarten (auch Nährmittelkarten genannt) aus, die entsprechend der Schwere der Arbeit in Verbrauchergruppen (Kategorien) von I bis V eingestuft wurden. Die dafür ausgegebenen Rationen an Brot, Fleisch, Fett, Zucker, Kartoffeln, Salz, Bohnenkaffee, Kaffee-Ersatz und echtem Tee wurden entsprechend den Möglichkeiten festgelegt. Durch öffentliche Aushänge wurden an den Wochenenden die für die jeweils nächste Woche käuflichen Waren „aufgerufen“. Schwerkranke, die einen höheren Kalorienbedarf hatten, bekamen auf ärztliche Anweisung eine „Schwerarbeiterzulage“, die ansonsten nur körperlich schwer arbeitenden Menschen zustand.

Ende 1946 entsprach die vorgesehene Tagesration für erwachsene Normalverbraucher 1550 Kilokalorien. In den Jahren 1948 und 1949 wurden die Mengen schrittweise erhöht.
Man erhielt rationierte Lebensmittel in den Geschäften und Gaststätten nur, wenn man die entsprechenden Lebensmittelkartenabschnitte, die Marken, abgeben konnte (und zusätzlich natürlich die vom Händler geforderte Summe bezahlte). Die Marken waren nach einzelnen Lebensmitteln aufgeteilt (wie oben dargestellt); beispielsweise konnte man mit Brotmarken nur Brot erwerben, aber mit Fleischmarken auch Fisch. Oft wurde mit Lebensmittelmarken daher auf dem Schwarzmarkt Tauschhandel betrieben. Gaststätten gaben auf der Speisekarte an, wie viel Marken welcher Art für das jeweilige Gericht vom Gast abzugeben waren.

In der Bundesrepublik Deutschland wurden die Lebensmittelkarten im Jahr 1950 abgeschafft. Dies geschah in zwei Etappen. Am 22. Januar wurde die Aufhebung der Rationierungen mit Ausnahme von Zucker mit Wirkung ab dem 1. März bekannt gegeben. Am 31. März beschloss das Bundeskabinett unter Konrad Adenauer die Aufhebung aller noch verbliebenen Einschränkungen zum 1. Mai 1950. Damit entfielen im Bundesgebiet die Lebensmittelkarten und -marken. In Berlin wurde eine Zeit lang noch Milch auf Karten ausgegeben und für Kranke gab es Krankenzulagekarten.

Hinweis:
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Nachdem auf dieser Seite bislang die einzige Erwähnung des Wortes Fisch vorkommt, steht hier ein Büchlein aus der Bücherei des Bezirksfischereivereins Mindelheim von 1921 über den Hecht zum Download bereit (ca. 22 MB, textduchsuchbar; Sammung Helmut Scharpf).
Literaturzitat:
Walter Emil: Der Hecht. Seine wirtschaftliche Bedeutung in unseren Gewässern und seine Vermehrung, Verlag von J. Neumann, Neudamm, 1921, 41 S. (plus 7. S. mit Werbung)
Dr. Emil Walter scheint (nach Angaben einer polnischen Website, die seine Werke auflistet) 1868 geboren worden zu sein.

Urheber

Ernährungsamt Memmingen

Quelle

Reinald Scheule

Verleger

Helmut Scharpf

Datum

1944-02-07

Rechte

gemeinfrei