29.05.1912 - Buch von Martin Sontheimer: Die Geistlichkeit des Kapitels Ottobeuren. Von dessen Ursprung bis zur Säkularisation, Bd. 1

Titel

29.05.1912 - Buch von Martin Sontheimer: Die Geistlichkeit des Kapitels Ottobeuren. Von dessen Ursprung bis zur Säkularisation, Bd. 1

Beschreibung

Lassen wir Martin Sontheimer (1860-1929) die Einzelheiten zum ersten Band seines Werkes über die Geistlichkeit des Kapitels Ottobeuren gleich selbst erklären. Biographische Angaben zu ihm sind hier enthalten. Das vorliegende Buch schrieb er während seiner Zeit in Lachen (1888 - 1913).

Vorrede
In der Vorrede zu dem Buche, das im Jahre 1910 unter dem Titel „Die aus dem Kapitel Ottobeuren hervorgegangene Geistlichkeit“ erschien, ist als weitere historische Arbeit angekündigt: „Das Kapitel Ottobeuren in seinen Kapitularen.“ Von dieser Arbeit erscheint nun der erste Band, aber nicht unter dem angekündigten Titel. Es wurde für dieselbe vielmehr der Titel „Die Geistlichkeit des Kapitels Ottobeuren“ gewählt.

Das Werk enthält jene Geistlichen, welche im genannten Kapitel eine definitive Seelsorgestelle inne hatten, nicht aber die unbepfründeten Seelsorgepriester. Jene aus dem Kapitel hervorgegangenen Geistlichen, welche in demselben auch eine definitive Anstellung erhielten, begegnen uns in diesem Buche wieder. Hier kommt aber nicht ihr Lebensgang, sondern ihre Tätigkeit auf ihren Posten in Betracht. Die Reihe der Geistlichen auf den einzelnen Posten kann jedoch nur auf relative Vollständigkeit Anspruch erheben, da unmöglich alles einschlägige Aktenmaterial benützt werden konnte. Übrigens eine wesentliche Erweiterung hätte die Arbeit auch bei Benützung alles nur in Betracht kommenden Materials nicht mehr erfahren, da dasselbe nicht bis ins frühere Mittelalter zurückreicht.

Die Quellen, die uns über die Geistlichkeit des Bistums Augsburg, also auch des Kapitels Ottobeuren, in der mittelalterlichen Zeit Aufschluss geben könnten, sind leider verloren gegangen. In den Jahren 1084 und 1088 wurde nämlich das Bistum Augsburg schwer heimgesucht, indem Herzog Welf die bischöflichen Lande verwüstete, auf beiden Zügen selbst Augsburg einnahm und plünderte. Er nahm auch das ganze bischöfliche Archiv mit und barg es in der Burg Rotenfels. Aus unbekannten Ursachen blieb dasselbe auch nach dem Friedens-

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schlusse zurück und kam nach und nach in völlige Vergessenheit. Erst im Jahre 1500 erfuhr der gefeierte Augsburger Gelehrte Peutinger davon und erhielt vom Grafen von Montfort, dem damaligen Gebieter von Rotenfels, die Erlaubnis, dieses Archiv zu benützen. Schon war er auf dem Wege nach Rotenfels, als diese Burg und mit ihr das bischöfliche Archiv in Flammen aufging. Dadurch waren die eigentlichen Quellen, die uns über das Bistum Augsburg und damit auch über unser Kapitel während des früheren Mittelalters Aufschluss geben würden, für immer verloren.1)

Aber auch für das spätere Mittelalter sind die Quellen vielfach zu Verlust gegangen. Im Jahre 1152 wurde das Kloster Ottobeuren ein Raub der Flammen.2) Im Jahre 1217 ereilte dieses Kloster dasselbe traurige Los.3) Desgleichen ging das Heiliggeistspital in Memmingen im Jahre 1223 in Flammen auf.4) Am 12. September 1569 brannte die Wohnung des bischöflichen Sieglers mit den darin geborgenen wertvollen Registern nieder.5) In der Nacht vom 24. auf den 25. Juni 1686 ging der Pfarrhof in Ottobeuren in Flammen auf. Pfarrbücher und Urkunden wurden von den Flammen verzehrt. Lauter unersetzliche Verluste für unser Kapitel! So erklärt es sich, warum die Kapitelsgeistlichkeit im ganzen nur aus der neueren Zeit bekannt ist.

Wie schon aus dem Titel des Werkes ersichtlich ist, war es dem Verfasser vor allem darum zu tun, möglichst vollständige Kataloge der Kapitelsvorstände und Inhaber der einzelnen Pfarreien und Benefizien herzustellen, nicht die Geschichte des Kapitels zu schreiben. Doch wollte derselbe auch das Wirken der Geistlichen berücksichtigen und in die Arbeit aufnehmen. Bei den Geistlichen früherer Zeit konnte freilich in der Regel nur die Veranlassung angegeben werden, bei welcher sie vorkommen. Dagegen enthalten die Urkunden und Kanzleiakten viel über die Geistlichkeit der neueren Zeit, doch nicht so viel, dass sich ihr Wirken durchweg in zusammenhängende Darstellung bringen liess, ausgenommen Grönenbach, Theinselberg und Memmingen. Bei diesen Orten liegt so viel Aktenmaterial vor, dass die Arbeit gegen die ursprüngliche Absicht des Ver-
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1) Baumann I, 260. 2) Steichele, Archiv II, 29. 3) Feyerabend II, 263. 4) Baumann I, 308. 5) O. A., Siegelamtsreg. 6) Feyerabend III, 547.

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fassers beinahe zur Religionsgeschichte sich erweitert hat. Was speziell die Stadt Memmingen betrifft, besitzen wir auch die vorzüglichen Arbeiten von Dabei und Rohling, welche die Tätigkeit mehrerer in Memmingen bepfründeten Geistlichen, insbesondere eines Schappeler, auf Grund eingehender Studien ausführlich geschildert haben. Doch liess sich auch hier noch manches ergänzen aus den Akten des bischöflichen Ordinariats, welche die Genannten nicht benützten. Wenn auch einige Seelsorgestellen in die Arbeit aufgenommen wurden, deren Inhaber nicht kanonisch instituiert waren z.B. die Schlosskaplaneien in Kronburg und Fellheim, so geschah dies nur der Vollständigkeit wegen. Aus dem gleichen Grunde wurden die Auszüge aus den Stiftungsurkunden der Messpfründen der ehemaligen Reichsstadt Memmingen jeder einzelnen Pfründe vorangesetzt, obschon manche Verpflichtungen der Inhaber bei allen Pfründen dieselben sind.

Da in vielen geistlichen Persönlichkeiten des Kapitels die Zeit charakterisiert ist, in der sie lebten und wirkten, dürfte die Arbeit, obschon sie sich auf das Kapitel Ottobeuren beschränkt, auch für weitere Kreise von Interesse sein. Es gibt ja zwei Arten, Geschichte zu studieren. Die eine stellt ihre Betrachtungen gewissermassen von der Höhe aus an, wo nur die grossen Ereignisse, die gewaltigen Führerpersönlichkeiten sichtbar werden. Die andere aber steigt in die Tiefe hinab und wählt sich einen räumlich beschränkten Kreis und die darin lebenden Personen zum Gegenstande der Betrachtung. Erst die Vereinigung dieser beiden Arten des Geschichtsstudiums schafft lebensvolle, bis ins einzelnste verständliche Bilder. In diesem Sinne hebt sich wohl auch vorliegende historische Arbeit über das rein lokale Interesse hinaus.

Der Verfasser war bemüht, sein eigenes Urteil so wenig als möglich hervortreten, vielmehr die Urkunden und Akten durch wörtliche oder auszugsweise Mitteilung selbst reden zu lassen. Ob eine Urkunde oder ein amtlicher Bericht zu gunsten oder zu ungunsten einer geistlichen Persönlichkeit lautete, galt ihm gleich viel. Da aber die Kanzleiakten vielfach die einzigen Quellen bilden, lernen wir die Kapitelsgeistlichkeit hauptsächlich von der ungünstigen Seite kennen. Denn „in Kanzleien kommen die Regelmässigkeiten und Tugenden nur wenig

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zur Sprache, so dass die Nachwelt aus solchen Quellen weit mehr Trübes als Helles kennen lernt“.1)

Unsere Kapitelsgeistlichkeit weist denn auch gerade nach der sog. Reformation Schattenseiten auf, die vielleicht mancher verschwiegen haben möchte. Doch jeder rechtlich Denkende wird auch in dieser Beziehung die volle Wahrheit wünschen. Die Kirche braucht die Wahrheit nicht zu fürchten, da ebenso historisch gewiss ist, dass sich jene Zustände in einer Weise gebessert haben, die das Walten der göttlichen Vorsehung handgreiflich erkennen lassen. Was aber speziell die Pfarrvisitationsberichte betrifft, die vom Verfasser vom zweiten Bande an unzähligemal wortgetreu und vollständig in die Arbeit aufgenommen wurden, so kehren dieselben noch mehr als alle andern Quellen die Schattenseiten hervor. Es sind aber diese Berichte als Geschichtsquellen von eminenter Bedeutung, indem sie für lokal und namentlich für kulturgeschichtliche Forschungen ungeheures Detail an die Hand geben. Gerade aus letzterem Grunde wurden sie so zahlreich in die Arbeit aufgenommen. Zudem sind sie von der denkbar grössten Zuverlässigkeit. Denn „diese Berichte sind alle aufgebaut auf eigener, unmittelbarer Anschauung der Verhältnisse der betreffenden Zeit, sie enthalten fast durchweg nur Fakta, nicht etwa Reflexionen oder bloss Ansichten der Visitatoren; sie tragen ferner alle den Charakter amtlicher Dokumente an sich, die darum, so lange nicht das Gegenteil bewiesen werden kann, als wirkliche Tatsachen enthaltend angesehen werden müssen“.2)

Die Aufnahme der Visitationsberichte, welche leider erst mit 1575 beginnen, sowie der Citate aus Urkunden geschah nach folgenden Grundsätzen: 1. Die in älteren Urkunden üblichen Abkürzungen sind fast durchweg aufgelöst worden. 2. In lateinischen Citaten sind nur die Eigennamen und Anfangsworte neuer Sätze gross, die übrigen Wörter klein geschrieben. 3. In solchen Citaten sind auch die Buchstaben u und v in ihrer jetzigen Bedeutung gesetzt, so dass z.B. nicht uulgo, sondern vulgo geschrieben wurde. 4. Die deutschen Citate aber wurden fast durchweg genau im Originaltexte wiedergegeben, da hiedurch die Arbeit in mehrfacher Hinsicht gewinnen dürfte. So erhellt beispielsweise, wie schwankend
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1) Heimbucher I, 70 (2. Aufl.). 2) Lingg I, 2.

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in früheren Zeiten die deutsche Rechtschreibung war. Das nämliche Wort wird oft in ein und derselben Urkunde mit f und mit v geschrieben z.B. fasten und vasten. 5. Die Interpunktion ist meistens der jetzigen angepasst worden. Die Arbeit schliesst aus mehreren Gründen mit der Säkularisation ab. Über die Kapitelsgeistlichkeit des 19. Jahrhunderts mag in späteren Zeiten eine andere Feder schreiben. Möge das Werk, die Frucht mehrjähriger, mühevoller Arbeit, trotz der aus seinem Wesen hervorgehenden Unvollständigkeit und seiner dem Verfasser als Autodidakt zur Last fallenden sonstigen Mängel als ein brauchbarer Baustein sich erweisen zum Ausbau der Geschichte des Schwabenlandes und insbesondere auch der Kulturgeschichte! Es erübrigt mir noch, für die freundliche Unterstützung, die mir von so vielen Seiten zuteil wurde, meinen wärmsten Dank öffentlich zum Ausdruck zu bringen. Insbesondere sei mir gestattet, das wohlwollende Entgegenkommen des bischöflichen Archivars Herrn Riedmüller, der Herren Vorstände und Beamten im kgl. baierischen Reichsarchiv in München, im kgl. Kreisarchiv zu Neuburg a. D., im Fugger'schen Archiv zu Augsburg, sowie in den Stadtarchiven zu Memmingen und Kempten und insbesondere noch des Herrn Stadtbibliothekars Dr. Miedel in Memmingen dankend zu rühmen.

Lachen, den 29. Mai 1912.
                                                 Der Verfasser.

Hinweise zur Abschrift (Helmut Scharpf, 25.03.2016) des Vorwortes:
Sontheimer verwendete kein „ß“ (wurde so beibehalten), bei Wörter, die wir mit „j“ schreiben, wurde seine Schreibweise mit „i“ verändert. Die Absätze sind erhalten geblieben. Diese Abschrift ist auf dieser Seite auch als Word und pdf-Datei abrufbar. Der Gesamtband hat ca. 263 MB und wurde textdurchsuchbar gescannt. Vor dem Lesen müssen Sie ihn downloaden, da sonst - nach einem Klick auf den Reiter rechts unten - im Vorschaufenster nur eine Fehlermeldung erscheint. Den Download starten Sie am besten gleich hier.

Literaturzitat:
Sontheimer, Martin: Die Geistlichkeit des Kapitels Ottobeuren. Von dessen Ursprung bis zur Säkularisation, Band 1, Verlag der Buchhandlung von Josef Feiner, Memmingen, 29.05.1912, 622 S.
Link (vorliegend)

Sontheimer, Martin: Die Geistlichkeit des Kapitels Ottobeuren. Von dessen Ursprung bis zur Säkularisation. Die Pfarreien und Seelsorgestellen der Klosterherrschaft Ottobeuren, Band 2, Verlag der Buchhandlung von Josef Feiner, Memmingen, 1913, 635 S.
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Sontheimer, Martin: Die Geistlichkeit des Kapitels Ottobeuren. Von dessen Ursprung bis zur Säkularisation. Die Pfarreien und Seelsorgestellen des fürstlichen Stiftes Kempten, Band 3, Verlag der Buchhandlung von Josef Feiner, Memmingen, 1917, 642 S.
Link

Sontheimer, Martin: Die Geistlichkeit des Kapitels Ottobeuren. Von dessen Ursprung bis zur Säkularisation. Die Pfarreien und Benefizien verschiedener Herrschaften, Band 4, Verlag der Buchhandlung von Josef Feiner, Memmingen, 1919, 563 S.
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Sontheimer, Martin: Die Geistlichkeit des Kapitels Ottobeuren. Von dessen Ursprung bis zur Säkularisation. Die Pfarreien und Benefizien des Kreuzherren-Klosters Memmingen, Band 5, Verlag der Buchhandlung von Josef Feiner, Memmingen, 1920, 597 S.
Link

Sontheimer, Martin: Die aus dem Kapitel Ottobeuren hervorgegangene Geistlichkeit. Vom Ursprung des Kapitels bis zum Jahre 1900, 2. Auflage, Verlag der Buchhandlung von Josef Feiner, Memmingen, 29.05.1922, 553 S., Format 14 x 22 cm (Die erste Auflage stammt vom 11.11.1910)
Link

Peer Frieß bezeichnet den Historiker und Bibliothekar Hugo August Ascan Westermann (06.11.1868, Köln - 18.07.1947, Heidelberg)  als „Altmeister der Memminger Stadtgeschichtsforschung“ (in: Memminger Geschichtsblätter, 1993/96, S. 47-60). Von 1910-1934 war Westermann Mitarbeiter der Universitätsbibliothek Heidelberg. Zu den Bänden Sontheimers schrieb er mehrere Rezensionen:
Westermann, Askan [Ascan]: Die Geistlichkeit des Kapitels Ottobeuren (Rezension von Sontheimer), in: Memminger Geschichtsblätter, 1. Jg., 1912, S. 19-23, 25-28, 33-37, 5. Jg., 1919, S. 13-15, 7. Jg., 1921, S. 5-8, 14-15, 30-32, 40

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Die Bände stammen - bis auf Bd. 2 - aus der Sammlung von Helmut Scharpf.

Urheber

Martin Sontheimer

Quelle

Sammlung Helmut Scharpf

Verleger

Helmut Scharpf

Datum

1912-05-29

Rechte

gemeinfrei