01.05.2012 – Ottobeurer Maibaumfest und Maischerz

Titel

01.05.2012 – Ottobeurer Maibaumfest und Maischerz

Beschreibung

2020 musste das Maibaumfest auf der „Maibaumwiese“ ausfallen. Hier deshalb ein paar Fotos aus glücklicheren Tagen – vom 1. Mai 2012, aber auch aus politisch düsteren Zeiten.

Der Trachten- und Heimatverein Günztaler hält das Brauchtum lebendig, so auch beim Tanz in den Maien. Die Blasmusik (Link zum Ottobeurer „Fescht“) unter der Leitung von Thomas Kirchmann begleitete die Tänzer*innen. Für Unterhaltung sorgten auch zwei Goißlschnalzer und der tanzende Nachwuchs.

Bei herrlichstem Sonnenschein wurde der Basilikaparkplatz zum Treffpunkt – sehen und gesehen werden. Für die Besuchergruppe aus St. Donat sicherlich eines der Highlights ihres Besuchs.

Ein weiterer Brauch – der sog. „Maischerz“ – fiel dieses Jahr etwas kleiner aus, war aber wiederum recht kreativ: Am Konohof wurde eine „U-Bahn-Haltestelle“ eingerichtet. Der Fahrplan der „U1“ (vom Konohof bis zum Marktplatz Bad Grönenbach) war vom 16.02.2012 bis 07.02.2013 „gültig“. Besonderheit: Am 07.02.2013 – dem „lumpigen Donnerstag“ – sollte die U-Bahn „ab 12 Uhr in beiden Richtungen stündlich verkehren“. Leider wurde die Haltestelle schon bald wieder abgebaut. Keine paradiesischen Zustände im Ottobeurer ÖPNV ...

Hier geht's zur Festschrift zum 50-jährigen Bestehen des Trachtenvereins 1985.

Der Maischerz 2020 ist hier verlinkt.

Die beiden Fotos aus dem „Dritten Reich“ stammen aus dem Bildarchiv der Marktgemeinde Ottobeuren (s. auch Hinweis unten*).

Fotos: Helmut Scharpf, Eintrag 12/2020

* Die Abbildungen erfolgen als zeitgeschichtliche Dokumente. Die Fotos sind zwar gemeinfrei, eine missbräuchliche Nutzung ist dennoch untersagt! Die zeitgeschichtlichen Dokumente aus der Zeit des Nationalsozialismus werden nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungs- feindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens gezeigt und sind in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86 86a StGB zu benutzen.

Urheber

Helmut Scharpf

Quelle

Helmut Scharpf

Verleger

Helmut Scharpf

Datum

2012-05-01