1840 - 47 – Die Jahrgangsbände des „Ottobeurer Wochenblatts“

Titel

1840 - 47 – Die Jahrgangsbände des „Ottobeurer Wochenblatts“

Beschreibung

Acht komplette Jahresbände der Ottobeurer Lokalzeitung zum Lesen und/oder zum Download stehen hier zum Download bereit, zehn hätten es sein sollen. Auch wenn es Hinweise darauf gibt, dass die „Revolutionsjahrgänge“ gedruckt wurden: Die Jahrgänge 1848 und 1849 fehlen leider! (1848 stellte Ottobeuren mit Thomas Mayer in der Frankfurter Paulskirche sogar einen Abgeordneten!)

Seit März 1820 brachte Johann Baptist Ganser immer donnerstags eine vierseitige Ausgabe heraus. Gedruckt auf Haderlumpen erschien ein Abdruck des Amtsblatts („Intelligenzblatt“) des Oberdonaukreises (Vorläufer des Bezirks Bayerisch-Schwaben); Zeitungsberichte bezogen sich im Wesentlichen auf entfernte Ereignisse oder Anekdoten, einmal im Monat wurden die Geburten-, Todesfälle und Trauungen bekanntgemacht – ideal für alle Ahnenforscher. Lokalnachrichten spielten damals kaum eine Rolle. Die amtlichen Mitteilungen hatten gleichwohl unmittelbare Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit der Menschen. Diesen Lebensumständen kann man in Summe gut und gern herauslesen. Eingezwängt in tausenden von Vorschriften zeigt sich zaghafter Fortschritt: 1848 wurde von Memmingen aus eine Karriolpostverbindung eingeführt, in München fuhren Versuchszüge der Eisenbahn.

Sie können die Zeitungen über die unten angeführten Links oder die Pdf-Reiter oben herunterladen. Hier vier exemplarische Meldungen:

Ottobeurer Wochenblatt Nr. 9, 27.02.1840, S. 1

Im Namen seiner Majestät des Königs.
Bei verschiedenen Anlässen wurde die Wahrnehmung gemacht, daß die Gewerbs-Lehrlinge und vorzüglich die Handlungs-Lehrlinge in den Städten häufig von ihren Lehr-Herren nicht in der gehörigen Aufsicht und Zucht gehalten werden, insbesondere wenn sie nicht bei ihren Lehrherrn wohnen, und ausser dem Geschäfte sich befinden. In einigen Orten sind dieselben sogar alle Abende in Wirthshäusern und Kaffeehäusern zu treffen.
Da nun die Lehrlinge nach Absatz A Artikel VII der Ministerial-Entschließung vom 24ten Juni 1835, den Vollzug des Artikel 7 Ziffer 2 und 3 der gesetzlichen Grund-Bestimmungen für das Gewerbswesen betreffend, (Kreis-Intelligenz-Blatt vom Jahre 1835 Stück 29 ,1079) für die Dauer ihrer Lehrzeit unter der speziellen Aufsicht und häuslichen Zucht des Lehr-Herrn stehen, und dieser die förmliche Verpflichtung zu übernehmen hat, auch für die sittliche Ausbildung und das Wohl des Lehrlings, wie für jenes eines Familien-Angehörigen zu sorgen, ihn zum regelmäßigen Erscheinen in dem Gottesdienste und, insoferne er noch Feyertags-Schulpflichtig ist, zum Besuche des Religions-Unterrichtes, dann der Sonn- und Feyertags-Schule oder des hiefür an den Gewerbs-Schulen angeordneten Unterrichts anzuhalten, und das Entfernthalten solcher Individuen von Wirths-Häusern und Tanz-Plätzen in den über die Disciplin der Sonn- und Feyertags-Schulpflichtigen Jugend bestehenden Verordnungen besonders begründet ist; so erhalten die sämmtlichen Polizey-Behörden den Auftrag, dem pünktlichen Vollzuge dieser allerhöchsten Bestimmungen das strengste Augenmerk zu widmen, und gegen die dawider handelnden Lehrlinge und Lehrherren mit gesetzlicher Strenge einzuschreiten, namentlich das Verboth des Wirthshaus- und Tanzboden-Besuches genau handzuhaben.
Diese Vorschriften sind den Betheiligten auf geeignetem Wege in's Gedächtniß zurückzurufen, und die Lehrherren, sowie hierunter auch die Kaufleute, in angemessener Art zu veranlassen, ihre Lehrlinge im Sinne der Eingangs allegirten Ministerial-Entschließung vom 24ten Juni 1835 in Kost und Wohnung aufzunehmen, um auf diese Weise ihrer Obliegenheit hinsichtlich der häuslichen Zucht und Aufsicht auf dieselben desto leichter und vollständiger entsprechen zu können.

Augsburg, den 9ten Februar 1840.-
K. Regierung von Schwaben und Neuburg.
Kammer des Innern.
Frhr. von Stengel,. Präsident. coll, v. Gimmi  

Ottobeurer Wochenblatt Nr. 11, 12.03.1840, S. 1

An sämmtliche Gemeindevorsteher.
Das Abraupen der Bäume ist sogleich von jedem Baumbesitzer vorzunehmen, und an Alleen von den Gemeindevorstehern, in Schulgärten aber von den Lehrern, besorgen zu lassen. Säumige sind anzuzeigen, damit sie gewarnt und im fernern Unterlassungsfalle gestraft werden können, wie dieses im Kreisintelligenzblatt 1840 pag. 142 anbefohlen ist.

Mit gleichem Ernste ist das Verbot des Einfangens und Verkaufens der Singvögel, welche ihr Fortkommen im Freien finden, zu handhaben.
Ottobeuren, am 5ten März 1840.
Königlich Bayerisches Landgericht. Egloff, Landrichter

Ottobeurer Wochenblatt Nr. 45, 11.11.1847, S. 3

Allerlei.
München, 5. Nov. Gestern Nachmittags wurde die erste Probefahrt auf der neuen Eisenbahnstrecke bis zum neuen Bahnhofe herein gemacht.

Ottobeurer Wochenblatt Nr. 47, 25.11.1847, S. 1

Vom Königlichen Landgerichte Ottobeuren wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß gemäß einer Mittheilung des k. Oberpostamts Augsburg vom 17ten praes. 20ten d. Mts. die dahier zu errichtende Brief- und Fahrpost-Expedition am 1ten Jäner 1848 in's Leben treten wird, und solche dem Adlerwirth Joseph Anton Billmann verliehen worden ist.
Ottobeuren, am 21ten November 1847.
Königliches Landgericht. Graf, Landrichter.

Ottobeurer Wochenblatt Nr. 51, 23.12.1847, S. 2

Bekanntmachung.
Mit dem 1ten Januar 1848 tritt eine tägliche Carriolpostverbmdung zwischen Memmingen und der neu zu errichtenden Postexpedition Ottobeuren, dann eine Reitpostverbindung zwischen Ottobeuren und Obergünzburg mit nachstehenden Abfahrts- und Ankunfts-Zeiten ins Leben:
Abgang aus Memmingen 4 Uhr 30 Minuten Nachmittags.
Ankunft in Ottobeuren 5 Uhr 50 Minuten Nachmittags.

Abgang aus Ottobeuren 9 Uhr Abends.
Ankunft in Obergünzburg 11 Uhr Nachts zum Anschluß an den 1ten Eilwagen nach Kaufbeuren und resp. [Augsburg und München]

Abgang aus Obergünzburg 2 Uhr Früh nach Ankunft des 1ten Eilwagens von Kaufbeuren [Augsburg und München]
Ankunft in Ottobeuren 4 Uhr Früh.

Abgang aus Ottobeuren 6 Uhr Früh.
Ankunft in Memmingen 7 Uhr 20 Minuten Früh.

Mit der Carriolpost nach Ottobeuren können Brief- und Fahrpostsendungen befördert werden, letztere jedoch nur dann, wenn dieselben von nicht zu großem Gewichte oder Umfange sind. Die Reitpostverbindung mit Obergünzburg jedoch ist lediglich für die Beförderung von Briefpostsendungen bestimmt.
Augsburg, den 16ten Dezember 1847.
Königliches Oberpostamt.
Der Königliche Oberpostmeister krank. Heiserer.

[Die Postkutschenverbindung nach Obergünzburg bestand übrigens bis 1915!]
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Hier geht es zu den Downloads:

Ottobeurer Wochenblatt 1840 (pdf, ca. 165 MB)
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Ottobeurer Wochenblatt 1841 (pdf, ca. 172 MB)
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Ottobeurer Wochenblatt 1842 (pdf, ca. 167 MB)
Download 1842

Ottobeurer Wochenblatt 1843 (pdf, ca. 168 MB)
Download 1843

Ottobeurer Wochenblatt 1844 (pdf, ca. 174 MB)
Download 1844

Ottobeurer Wochenblatt 1845 (pdf, ca. 171 MB)
Download 1845

Ottobeurer Wochenblatt 1846 (pdf, ca. 176 MB)
Download 1846

Ottobeurer Wochenblatt 1847 (pdf, ca. 173 MB)
Download 1847

Die Jahrgänge 1829 - 1839 finden Sie hier.

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Format 21,3 x 18 cm; die Jahresbände wurden mit 300 dpi gescannt. Die Originale wurden dankenswerterweise von Heidi und Hans Kraft zur Verfügung gestellt. Die gemeinfrei nutzbaren Zeitungen wurden in einem Kooperationsprojekt angefertigt, finanziert zu gleichen Teilen über den Etat des virtuellen Museums (Marktgemeinde Ottobeuren) und des Stadtarchivs Memmingen (Stadt Memmingen). Die Digitslisate liegen textdurchsuchbar vor (OCR, durchsuchbar mit der Tastenkombination Strg + f).

Abschriften und Zusammenstellung: Helmut Scharpf, 01/2022

Urheber

Johann Baptist Ganser

Quelle

Heidi und Hans Kraft

Verleger

Helmut Scharpf

Datum

1840-01-02

Rechte

gemeinfrei